Qualifikationen

Warum sollte ich einen Sachverständigen beauftragen, der von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt wurde?

Der Begriff des Sachverständigen ist gesetzlich nicht geschützt und kann daher weitgehend frei verwendet werden.

Als Kunde wissen Sie demnach nicht, ob der Sachverständige, den Sie beauftragen, in der Lage ist, Gutachten nach anerkannten Regeln entsprechend zu erstellen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung basiert auf § 36 Gewerbeordnung als Rechtsgrundlage und ist gesetzlich geschützt.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss seine „besondere Sachkunde“ nachweisen. D.h., er muss erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen aufweisen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenaufgaben „unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch“ zu erfüllen und ihre Gutachten entsprechend zu erstellen.

Weiterhin bestehen für den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weitere Verpflichtungen wie bspw. die Pflicht zur Fort- und Weiterbildung, die Pflicht, die Leistungen persönlich zu erbringen und die Pflicht zur Verschwiegenheit.

Die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet insofern ein Höchstmaß an Sicherheit hinsichtlich der zu erbringenden Leistung.

Zertifizierung nach DIN ISO / IEC 17024

Die Zertifizierung von Personen nach der DIN Norm erfolgt durch die von der Deutschen Akkreditierungstelle GmbH (Dakks) akkreditierten Unternehmen oder Institutionen. In der Norm wird die Akkreditierung definiert als:

„Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen“.

Definition des Begriffs Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17011

Bei den zertifizierenden Unternehmen / Institutionen handelt es sich um privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, die Seminare anbieten und anschließend die Zertifizierung durchführen. D.h., diese Unternehmen haben ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, möglichst viele Zertifizierungen zu vergeben und die entsprechenden Prüfungen abzunehmen.

Die Qualität einer Zertifizierung ist insofern nicht mit der Qualifikation der öffentlichen Bestellung durch die IHK vergleichbar.

Nichtsdestotrotz ist die Zertifizierung für Banken und Sparkassen Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Für die Finanzwirtschaft hat sich die Personalzertifizierung der HypZert GmbH durchgesetzt.