Leistungen

Was können wir für Sie tun?

Erstellung von Verkehrswertgutachten


Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist das Standardgutachten einer Immobilienbewertung. Es wird immer dann benötigt, wenn das Gutachten für steuerliche Zwecke, Erb- und Familienauseinandersetzungen, Nachlass- oder Betreuungssachen, Vermögensauseinandersetzungen sowie den Erwerb oder den Verkauf eines Grundstücks genutzt wird.

Erstellung von Beleihungswert- gutachten

Im Rahmen der Finanzierung einer Immobilie werden Beleihungswertgutachten erstellt. Je nach Kreditinstitut werden diese Gutachten intern oder extern erstellt. Fragen Sie bitte bei Ihrem Institut nach, ob Gutachten von externen Sachverständigen akzeptiert werden.

Gutachten über Rechte und Belastungen


Ihr Grundstück ist mit Rechten, die abgelöst werden sollen, belastet? Sie möchten sich ein Wohnrecht eintragen lassen und müssen den Wert oder die Wertminderung wissen? Für diese und weitere Fragestellungen ist es notwendig, den Werteinfluss der Eintragungen zu bestimmen.

Miet- / Pachtwertgutachten

Sie wollen wissen:

  • Ob Sie die Miete ihrer Wohnung / Ihrer Gewerbeeinheit erhöhen können?
  • Ob Ihre gezahlte Miete / Pacht angemessen ist?
  • Ob die Miet- / Pachterhöhung Ihres Vermieters der Höhe nach angemessen ist?
  • Ob die Regelungen der Mietpreisbremse eingehalten wurden?

Dies geschieht mithilfe eines Mietgutachtens.

Plausibilisierung von externen Gutachten

Ihnen liegt ein Gutachten vor, das Sie nicht nachvollziehen können? Sie empfinden den ermittelten Wert als unangemessen, egal ob zu niedrig oder zu hoch? Das Ihnen vorliegende Gutachten weist formale oder rechtliche Mängel auf?

Um zu prüfen, ob dem so ist, stellt die Plausibilisierung einen ersten Anhaltspunkt für weitere Schritte dar. Zuerst erfolgt eine formale Prüfung des Gutachtens anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Sollten hier formale bzw. wertrelevante Mängel an dem Gutachten festgestellt werden, sind ggf. weitere Schritte zu prüfen.

Beratung


Eine Investition oder der Verkauf einer Immobilie – egal ob Eigentumswohnung, Wohn- und Geschäftshaus oder Gewerbeobjekt – ist immer mit umfangreichen Fragestellungen verbunden. Meistens haben diese finanziellen Auswirkungen.

  • Welche Kosten fallen wann an?
  • Wie kann sich der regionale Markt entwickeln?
  • Stimmt der Preis?
  • Entspricht das Objekt den aktuellen und zukünftigen Anforderungen?
  • Auf welche neuralgischen Punkte sollte man achten?

Schiedsgutachten


Sinn und Zweck des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch grundsätzlich vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären.

Flächenberechnungen / Aufmaß

  • Ihre Wohnfläche passt nicht zu den Angaben im Mietvertrag?
  • Ihre Heizfläche ist unklar?
  • Sie möchten wissen, welche Fläche Ihre Wohnung oder Gewerbefläche tatsächlich aufweist?

Diese Fragen können durch ein Aufmaß beantwortet werden.

Mediation

Bei der Mediation handelt es sich um eine außergerichtliche Lösung von Konflikten zwischen zwei oder mehreren Parteien. Ziel ist es, eine ausgewogene und befriedigende Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.

Ergebnis der Mediation soll eine dauerhafte und verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien sein, die von diesen persönlich erarbeitet wird. Meine Aufgabe besteht darin, die Betroffenen auf dem Weg zur Lösung zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten.

Was können wir nicht tun?

Kurzgutachten werden von uns nicht erstellt.